Waffenbefürwortungen |
Der Verein muss einen eigenen Schießstand oder einen Nutzungsvertrag für einen Schießstand haben, der für die Disziplin der beantragten Waffe zugelassen ist!
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Hinweis des Präsidiums |
Aufgrund der Änderung des Waffenrechts seit 01.04.2003 hat sich die Situation im Bereich der Zuverlässigkeit zum Vorteil der Sportschützen geändert. Seit 01.04.2003 besteht Unzuverlässigkeit erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung zu 60 Tagessätzen oder mehr.
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Vorschriften Sprengstoffrecht |
http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/Vorschriften/Vorschriften.html |
Waffenbefürwortungen
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