Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 01.01.2025 beträgt die Bearbeitungsgebühr für Anträge auf Bedürfnisbescheinigung 25 € pro Antrag!
Bitte geben Sie dies an Ihre Mitglieder weiter wenn Sie Anträge auf Bedürfnisbescheinigungen unterschreiben.
Bitte achten Sie darauf, dass nur die aktuellen Antragsformulare verwendet werden!
Die aktuell gültigen Formulare finden Sie hier:
Bitte achten Sie beim Unterschreiben der Anträge auf den Passus mit dem für die Disziplin zugelassenen Schießstand!
Bitte unterschreiben Sie – in Ihrem eigenen Interesse - die Anträge nicht, wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist!
Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Schuh