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Allgemeines
Der Bund Bayerischer Schützen e.V. ist als Landesverband 8 Mitglied im Bund Deutscher Sportschützen e. V. Er ist als gemeinnütziger Verein im Vereinsregister des Amtsgerichts München unter der Vereins-Nr. 11074 eingetragen.

Der Verband bezweckt hauptsächlich den freiwilligen Zusammenschluss von Bayerischen Sportschützenvereinen in einen Landesverband und soll insbesondere die Interessen der Sportschützen im Großkaliberbereich vertreten und deren Ziele fördern.

Aufnahmevoraussetzungen:
Unmittelbare Mitglieder des BBS e.V. können Vereine mit mindestens 7 Mitgliedern, unabhängig davon ob sie Rechtsfähigkeit besitzen oder nicht, oder Einzelmitglieder sein (siehe Satzung).

Die entsprechenden Formulare finden Sie unter Formulare - Aufnahmen.

 

Vorschläge des Präsidiums zur Gründung eines Schützenvereins
Bei der Gründung müssen mindestens sieben Personen anwesend sein. Die Satzung muss beschlossen werden. Der Verein muss angemeldet werden. Wegen Fragen der Gemeinnützigkeit bitte vorher mit dem örtlichen Finanzamt Kontakt aufnehmen.